Lemgo. Wer am Unfallort Erste Hilfe leistet, wird von der Lemgoer Feuerwehr künftig über die gesetzliche Unfallversicherung aufgeklärt, die in einem solchen Fall automatisch in Kraft tritt. Denn: Egal ob sich der Ersthelfer oder die Ersthelferin im Urlaub, der Freizeit oder zu Hause für jemand anderen einsetzt – wer dabei zu Schaden kommt, ist versichert, hält die Feuerwehr in einer Pressemitteilung fest und stößt damit in eine vermeintliche Wissenslücke. Sei doch die automatische Versicherung weniger bekannt als die Pflicht, zu helfen.
Deshalb hat die Freiwillige Feuerwehr ab sofort entsprechende Info-Karten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen mit an Bord der Einsatzfahrzeuge, um noch vor Ort mögliche Ersthelfer aufzuklären. Das Ganze soll sich auch positiv auf die Zahl derer auswirken, die tatsächlich einspringen, wenn Not am Mann ist.
„Wer einer Person in Not hilft, soll keine Sorgen haben, dass er oder sie anschließend mit einem Schaden allein gelassen wird", betont Bürgermeister Markus Baier. „Zivilcourage und tatkräftiges Engagement sind wichtig für unser gesellschaftliches Miteinander, besonders im Notfall." Daher sei nicht nur der gesetzliche Unfallschutz, sondern auch die unkomplizierte Information darüber per Karten „das richtige Signal", so Baier weiter. Der Schutz durch die Unfallkasse erstreckt sich dabei auf körperliche Schäden, aber auch Sachschäden und psychische Folgen.
„Der Einsatz von Ersthelfern noch vor dem Eintreffen der Rettungskräfte kann entscheidend sein und ist für uns sehr wichtig. Das beginnt beim Anruf bei der 112", ergänzt Feuerwehrchef Klaus Wegener. Zusätzlich zu den Karten hält die Freiwillige Feuerwehr Flyer mit Infos zum Versicherungsschutz in mehreren Sprachen bereit. Die Materialien hat allesamt die Unfallkasse NRW zur Weitergabe bereit gestellt.