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Trotz Angriff kein Gewahrsam: Lemgoer Gewaltopfer von Polizei enttäuscht

Carolin Nieder-Entgelmeier

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Grundsätzlich gilt nach Angaben des Innenministeriums in NRW, dass 
Polizisten Menschen in Gewahrsam nehmen dürfen, jedoch nur unter 
bestimmten, rechtlich eng begrenzten Voraussetzungen. - © Archivbild: Vera Gerstendorf-Welle
Grundsätzlich gilt nach Angaben des Innenministeriums in NRW, dass Polizisten Menschen in Gewahrsam nehmen dürfen, jedoch nur unter bestimmten, rechtlich eng begrenzten Voraussetzungen. (© Archivbild: Vera Gerstendorf-Welle)

In Lemgo greift ein Mann seine Vermieter, Mitbewohner und Angehörigen verbal und körperlich an. Die Opfer rufen die Polizei, fühlen sich danach jedoch im Stich gelassen. Doch welche Handhabe haben Polizisten überhaupt?

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