Lemgo. Die Stadt Lemgo muss aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts, wie viele andere Kommunen auch, ihre Abwassergebühren neu berechnen. Gemäß diesem Hintergrund hat die CDU einen Antrag gestellt, zum einen die Abschreibungen der Anlagegüter auf Wiederbeschaffungszeitwerte statt auf Anschaffungswerte umzustellen und zum anderen die Verzinsung künftig mit 3,25 Prozent festzusetzen. Beidem folgten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in ihrer jüngsten Sitzung zwar mit einer, beziehungsweise zwei Enthaltungen, die endgültige Verabschiedung des Gesetzesentwurf zur Höhe der zulässigen Gebühren im Düsseldorfer Landtag steht allerdings noch aus. Die allerdings braucht es für den endgültigen Ratsbeschluss, der noch in diesem Jahr erfolgen muss. Weil es laut Bürgermeister Markus Baier unwahrscheinlich ist, dass das Gesetz in der kommenden Woche verabschiedet wird, sei es möglich, dass noch vor Weihnachten eine Sondersitzung des Rates einberufen werden muss. Auf Vorschlag von Alexander Baer (SPD) soll allerdings überprüft werden, ob auch eine Entscheidung vor einer solchen Ratssitzung möglich ist, um eine erneute Sitzung und den Aufwand von Sitzungsgeldern zu vermeiden.