Das Landgericht Detmold verurteilt den 21-Jährigen, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Die Große Strafkammer stellt eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit fest. Zu den Gründen schweigt das Gericht mit Verweis auf die nicht-öffentliche Sitzung.
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