Lügde. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der historischen Altstadt von Lügde ist in der Silvesternacht tabu. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.
Feuerwerkskörper erfreuen nicht nur das Auge, sie bergen auch erhebliche Gefahren. Denn sie enthalten nicht unerhebliche Mengen explosionsgefährlicher Stoffe, schreibt die Stadt. Gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz sei daher das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten.
Insbesondere die historische Altstadt bestehe hauptsächlich aus Fachwerkhäusern, viele davon denkmalgeschützt. Diese Gebäude grenzten in der Regel direkt ans nächste Fachwerkhaus, wodurch eine besondere Brandgefährdung bestehe. Durch diese Anordnung der Häuser bestehe im gesamten Altstadtbereich einschließlich der Abstandsflächen um die Stadtmauer herum ein generelles Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
Altes Fachwerk soll geschützt werden
Bei der Auswahl des Abschussortes für Raketen sei deren Steighöhe und die Ablenkung durch Wind zu beachten, damit keine Gefährdung entsteht. Dies treffe insbesondere auf den Schützenplatz in Lügde zu, aber auch angrenzende Bereiche wie Höxterstraße und Emmerauenpark, speziell im Bereich Emmerbrücke/Brückenstraße. Direkt an der Stadtmauer stünden mehrere Fachwerkhäuser, zu denen der Mindestabstand einzuhalten sei.
Angesichts der aktuellen Klima- und Umweltschutzdiskussion, des anfallenden Mülls und der Stressbelastung für Tiere appelliert die Stadt an ihre Bürger, Feuerwerk mit Bedacht und vielleicht etwas weniger zu kaufen.