Horn-Bad Meinberg. Die Stadt will im Stadtkern von Horn das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht verbieten. Einstimmig hat dies der Ausschuss für Verkehr und Ordnung dem Rat empfohlen. Dieser soll die Verfügung in der Sitzung am Donnerstag verabschieden. Es geht um den Innenstadtbereich, den die Straßen Am Wall, Hinterm Graben und Potthof begrenzen. In den vergangenen Jahren seien vermehrt Gefährdungen aus der unsachgemäßen Verwendung von Silvesterfeuerwerk im Ortsteil Horn aufgetreten, hatte die Verwaltung im Vorfeld erklärt. Weil es hier viele historische und denkmalgeschützte Häuser gibt, die zu einem Großteil nah oder sogar direkt nebeneinanderstehen, soll das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk) verboten werden. Die Stadt weist zudem auf Gefahren für Menschen durch unsachgemäßes Hantieren hin. Das Verbot sei nicht unzumutbar, da es ausreichend Ausweichflächen im Gebiet der Stadt Horn-Bad Meinberg gebe, an denen Böllern und Co. nach gesetzlichen Vorgaben gestattet sei. Sabine Beine (SPD) wünschte sich im Ausschuss das Verbot auch für Bad Meinberg. Bürgermeister Michael Ruttner erwiderte darauf, dass in Horn historische Gebäude geschützt werden müssten. Laut bundesweit geltender Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern sowieso verboten. Für Bad Meinberg appelliert Ruttner an die Bevölkerung, hier ebenso Gefahren zu vermeiden. Manfred Wiehenkamp (Bürgerbündnis) zeigt sich skeptisch, ob der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) dies kontrollieren könne. Ordnungsamtsleiter Stephan Grahl erwiderte, dass KOD und Polizei in der Silvesternacht im Einsatz seien. Aber: „Eine absolute Sicherheit gibt es nicht“, so Grahl.