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Windräder auf der Gauseköte: Flugkorridor könnte kommunale Grundrechte zu stark einschränken

Jost Wolf

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13 Windkraftanlagen sollen im Waldgebiet in der Nähe des Gauseköte entstehen. Sechs davon würden auf Schlänger Gemeindegebiet stehen. Durch das Veto der Militärs wegen der von ihnen behaupteten Flugkorridor sieht die Gemeinde ihre kommunale Selbstverwaltungsgarantie unzulässig beschnitten. - © Symbolbild: pixabay
13 Windkraftanlagen sollen im Waldgebiet in der Nähe des Gauseköte entstehen. Sechs davon würden auf Schlänger Gemeindegebiet stehen. Durch das Veto der Militärs wegen der von ihnen behaupteten Flugkorridor sieht die Gemeinde ihre kommunale Selbstverwaltungsgarantie unzulässig beschnitten. (© Symbolbild: pixabay)

Die SPD-Fraktion weist in einer Anfrage an den Rat auf Artikel 28 des Grundgesetzes hin. Er garantiert Kommunen die Selbstverwaltung. Die Gemeinde Schlangen argumentiert nun, dass dieses Recht durch das Veto der Militärs, das den Bau von 13 Windräder auf der Gauseköte verhindert, zu stark eingeschränkt wurde.

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