Schlangen. Auf der Paderborner Straße und der Kohlstädter Straße müssen Radfahrer grundsätzlich die Fahrbahn nutzen.
Auch wenn die unterschiedlich gefärbte Pflasterung entlang der Gehwege den Eindruck eines Radwegs vermitteln kann, handelt es sich dabei nicht um einen Radweg. Darauf weist die Gemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung hin.
Markierungen für mehr Klarheit
Um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, werden laut Mitteilung der Gemeinde in den kommenden Wochen Markierungen erfolgen. „Radfahrpiktogramme auf der Fahrbahn zwischen dem Kreisverkehr bei Auto Deckers und dem Kreisverkehr an der Wagenhalle sollen Radfahrer darauf hinweisen, die Straße zu nutzen. Gleichzeitig machen die Markierungen Autofahrer darauf aufmerksam, dass Radfahrer die Fahrbahn nutzen“, erklärt Henning Schwarze von der Stabsstelle Klimaschutz, Mobilität und Nachhaltigkeit.
Ergänzend zu den Piktogrammen werde der Abschnitt mit „Beruhigungsinseln“ und weiteren Kennzeichnungen versehen. Ziel sei es, den Radverkehr eindeutig von den Gehwegen auf die Fahrbahn zu leiten. „In den außerhalb des Ortskerns gelegenen Bereichen, also zwischen dem Kreisverkehr an der Wagenhalle und der Grenze zu Bad Lippspringe sowie zwischen dem Kreisverkehr bei Auto Deckers und dem Kreisverkehr am Ortsausgang in Richtung Kohlstädt, wird durch eine Markierung ein gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht ausgewiesen“, heißt es weiter.
Radfahrer können nach Angaben von Schwarze in diesen Bereichen den Gehweg nutzen, müssen jedoch besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Im Zweifelsfall empfehle es sich, auch hier die Fahrbahn zu nutzen.
Besondere Regelungen für Kinder und E-Scooter
Für Kinder gelten spezielle Regelungen. Die Gemeinde zitiert die gesetzlichen Vorgaben: „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Sie dürfen dabei auch entgegen der Fahrtrichtung unterwegs sein. Zwischen dem achten und zehnten Lebensjahr dürfen sie wahlweise Gehweg oder Fahrbahn nutzen, müssen sich dann aber an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Ältere Kinder dürfen den Gehweg grundsätzlich nicht mehr entgegen der Fahrtrichtung befahren, ebenso wie Erwachsene. Denn auch hier gilt das Rechtsfahrgebot. Dies dient dazu, Unfälle an Einmündungen und Grundstückszufahrten zu verhindern.“
Auch für E-Scooter gelten klare Vorschriften: Sie dürfen grundsätzlich auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. In Bereichen ohne entsprechende Infrastruktur, müssen E-Scooter auf die Fahrbahn ausweichen. Das Befahren von Gehwegen ist für E-Scooter nicht erlaubt.
Die geplanten Maßnahmen sollen die Verkehrssicherheit verbessern und die geltende Rechtslage verdeutlichen. Sie wurden in enger Abstimmung zwischen der Gemeinde Schlangen, der Polizei und dem Kreis Lippe entwickelt.