Nebenkläger-Anwalt veröffentlicht Mitschrift der Urteilsbegründung

Richterin Anke Grudda bekam viel Lob für ihre Worte

Silke Buhrmester

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Ließ die Urteilsbegründung veröffentlichen: Nebenklägervertreter Thomas Wather. - © Archiv: Bernhard Preuß
Ließ die Urteilsbegründung veröffentlichen: Nebenklägervertreter Thomas Wather. (© Archiv: Bernhard Preuß)

Detmold. Gut fünf Wochen nach dem Urteil im Detmolder Auschwitz-Prozess hat Anwalt Thomas Walther im Internet eine Mitschrift der mündlichen Urteilsbegründung veröffentlicht. Es sind die viel beachteten und gelobten Worte, die Richterin Anke Grudda am 17. Juni in der Urteilsbegründung gegen Reinhold Hanning wählte.

Der ehemalige SS-Wachmann aus Lage war nach rund viermonatiger Verhandlung von der Schwurgerichtskammer des Detmolder Landgerichts zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.00 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz verurteilt worden. Grudda erläuterte das Strafmaß fast eine Stunde lang vor der Öffentlichkeit und Journalisten aus aller Welt.

Thomas Walther, der im Auschwitz-Prozess mit 26 Nebenklägern die meisten Holocaust-Überlebenden vertrat, veranlasste eine stenografische Mitschrift. Den Text in deutscher und englischer Sprache veröffentlichte er am Montag. Viele seiner Mandanten, die nicht bei der Urteilsverkündung dabei seien konnten, hätten den Wunsch geäußert, das im Gerichtssaal Gesagte irgendwo nachlesen zu können, erläuterte Walther sein Vorgehen.

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Hier gibt es die Mitschrift der mündlichen Urteilsbegründung zum Nachlesen

Sein Ansinnen war es auch, mit dem Mitschnitt zu zeigen, welch ausgewogene, positive Arbeit das Gericht in Detmold geleistet habe – obwohl es von Seiten einiger Nebenkläger Attacken gegen die Kammer gegeben hatte, bis hin zu einem Befangenheitsantrag. „Was am 17. Juni im Gerichtssaal gesprochen wurde, ist ein Stück Zeitgeschichte", betont der Anwalt.

Die mündliche Urteilsbegründung ist nicht deckungsgleich mit der schriftlichen. Letztere muss das Gericht erstellen. Nach Angaben von Sprecherin Dr. Anneli Neumann hat es dafür bis zum 19. August Zeit. Das Dokument wird weniger „zwischenmenschliche Töne" enthalten als vielmehr juristische Feinheiten, die für Laien schwer verständlich sind. Die neun Nebenkläger-Anwälte und die beiden Verteidiger von Reinhold Hanning, die Revisionsanträge gestellt haben, haben anschließend einen Monat Zeit, diese schriftlich zu begründen.

Hier gibt es den LZ-Film zum Auschwitz-Prozess noch einmal zum Anschauen:

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