Ehemaliger SS-Wachmann Reinhold Hanning ist tot

Seda Hagemann und Erol Kamisli

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Das Archivbild zeigt den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning im Landgericht Detmold. Das Gericht hatte ihn zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nie rechtskräftig geworden. - © dpa
Das Archivbild zeigt den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning im Landgericht Detmold. Das Gericht hatte ihn zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nie rechtskräftig geworden. (© dpa)

Lage. Der ehemalige SS-Wachmann Reinhold Hanning aus Lage ist im Alter von 95 Jahren verstorben. Nach LZ-Informationen soll der Lagenser am Dienstag, 30. Mai, in Lage gestorben sein.

Vom Landgericht Detmold war der ehemalige Unterscharführer im Juni 2016 zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verurteilt worden. Das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Bundesgerichtshof über die Revisionen noch nicht entschieden hatte. Das Urteil bleibt mit dem Tod von Hanning nicht rechtskräftig.

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Hanning musste sich von Februar bis Juni 2016 vor dem Detmolder Landgericht verantworten, weil er von Januar 1943 bis Juni 1944 als Wachmann im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt war. Das Landgericht Detmold sah es im Prozess als erwiesen an, dass der 95 Jahre alte Reinhold Hanning als SS-Unterscharführer zum Funktionieren der Mordmaschinerie in dem Vernichtungslager beigetragen hat. «Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert», sagte Richterin Anke Grudda damals in der Urteilsbegründung.

Hanning nahm das Urteil damals gefasst entgegen. Er hatte im Prozess zugegeben, den Vernichtungscharakter des Lagers gekannt zu haben und um Entschuldigung gebeten. Hanning war Anfang 1942 nach Auschwitz versetzt worden, angeklagt war nur der Zeitraum von Anfang 1943 bis Mitte 1944. Mindestens 1,1 Millionen Menschen kamen während des Zweiten Weltkriegs in dem KZ ums Leben.

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«Wir haben nicht geglaubt, dass das Gericht zu einem Freispruch kommt», sagte sein Verteidiger Andreas Scharmer damals. Die Verteidigung hatte dennoch einen Freispruch beantragt, die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von sechs Jahren.

Auschwitz-Überlebende, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, der Jüdische Weltkongress (WJC) und das Wiesenthal-Zentrum in Jerusalem reagierten mit Erleichterung auf das Urteil. «Er hat die Strafe bekommen, die er verdient», sagte damals WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York. Für die Opfer und ihre Angehörigen habe die Verurteilung Hannings eine hohe Bedeutung, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. Das Urteil könne aber nicht die Jahrzehnte langen Versäumnisse der deutschen Justiz wiedergutmachen, betonte er.

Mehrere Überlebende hatten während des vier Monate andauernden Prozesses von den Gräueltaten in Auschwitz berichtet. Deportierte seien in die Gaskammern geschickt, erschossen oder aufgehängt, Kinder zu brennenden Leichen in Feuergruben geworfen worden.

Hanning war der zweite ehemalige SS-Angehörige, gegen den in jüngster Zeit ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz erging. Das Landgericht Lüneburg hatte im Juli 2015 den als «Buchhalter von Auschwitz» bezeichneten Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde im September nach Prüfung durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig.

mit Material von dpa

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  1. Chronologie des Auschwitz-Prozesses
  2. Sonderseite: Die Gesichter des Holocaust
  3. Sonderseite: Eine Stimme für ermordete Juden
  4. Sonderseite: Entmenschlichung im KZ-Auschwitz
  5. Sonderseite: Psychologe spricht über den Auschwitz-Prozess
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  7. Erklärung der Generalbundesanwaltschaft

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