Bielefeld/Köln (epd). Der wegen Brandstiftungen in zwei Bielefelder Moscheen verurteilte 33-jährige Mann hat seine 18-monatige Haftstrafe angetreten. Der Mann, der bereits wegen anderer Einbrüche in Untersuchungshaft saß, sei in die reguläre Haft überstellt worden, sagte Richterin Sonja Poppenborg vom Amtsgericht Bielefeld am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Der arbeitslose und vorbestrafte Mann war am Mittwoch vom Amtsgericht Bielefeld wegen schweren Diebstahls und Sachbeschädigung durch Feuer verurteilt worden. (Az: 35 DS 1124/14) Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten auf Rechtsmittel verzichtet.
Der Mann hatte am 11. und 19. August in zwei muslimischen Gebetsräumen Koranexemplare in Brand gesetzt. Die Feuer konnten früh gelöscht werden, verletzt wurde niemand. Der Täter hatte die Einbrüche und Brandstiftung gestanden. Der Mann habe größere Geldbeträge in den Moscheen vermutet, hieß es. Aus Wut über eine geringe Diebesbeute hatte er nach eigenen Angaben in den muslimischen Gebetsräumen Feuer gelegt. Einen politischen Hintergrund schloss die Richterin aus.
DNA-Spuren sowie ein Fußabdruck hatten die Ermittler auf die Spur des Täters geführt. Der Mann saß zuvor wegen eines Einbruchs in eine Bielefelder Tankstelle in Untersuchungshaft. Der Verband Islamischer Kulturzentren, zu dem eine der beiden Moscheen gehört, hatte sich zuvor erleichtert über die rasche Aufklärung geäußert.
Die Vorfälle hatten bundesweit für Empörung gesorgt. Zunächst war über politische oder religiöse Motive der Taten spekuliert worden. Im Fall einer weiteren Brandstiftung in einer Moschee in Bad Salzuflen am 11. Oktober hat die Staatsanwaltschaft Detmold gegen zwei jesidische Kurden Anklage erhoben. Das Staatschutz-Kommissariat der Bielefelder Polizei geht von religiösen und politischen Motiven aus.