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"Dann geh doch zu Netto": Streit um Werbeslogan eskaliert

Die Werbe-Agentur ihrerseits droht nun der Mutter eine Klage an

Stefan Schelp

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Entsetzen im Blick: Die "Verkäuferin" ist höchst unzufrieden. - © Screenshot Youtube
Entsetzen im Blick: Die "Verkäuferin" ist höchst unzufrieden. (© Screenshot Youtube)

Bielefeld. Die Hamburger Werbe-Agentur Jung von Matt/Saga setzt auf Eskalation. Einer Mutter, die versichert, der werbewirksame Satz "Dann geh doch zu Netto" sei von ihr und nicht von der Agentur, droht Jung von Matt jetzt eine Klage an. Sie solle nicht weiterhin behaupten, Miturheberin des Spots zu sein, nur so könnten gerichtliche Schritte vermieden werden. Um den Druck zu erhöhen, hat die Agentur der Mutter eine Frist bis Montag gesetzt. Das berichtet der Anwalt der Mutter, Arno Lampmann.

Der Spot, um den es geht, hat längst Kultstatus erreicht: Es geht um zwei Kinder, di eKaufmannsladen spielen. Weil dem Jungen die Waren zu teuer sind, fängt er an zu feilschen. Das lässt sich das Mädchen nicht bieten und bölkt aus vollem Hals: „Dann geh doch zu Netto!"

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Die Mutter als Autorin des entscheidenden Satzes

Für die Discounter-Kette Netto ist der Spot ein echter Glücksfall. Für die Hamburger Marketing-Agentur Jung von Matt ebenfalls. Begehrte Preise haben die Werber mit dem Spot eingesammelt, sind in Fachrankings weit nach oben gerutscht.


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Doch um die Urheberschaft des Netto-Slogans tobt ein erbitterter Streit. Die Mutter eines der jungen Schauspieltalente
reklamiert die Netto-Zeile für sich. In der Hoffnung, ihren Anteil am Erfolg der Agentur und des Discounters doch noch honoriert zu bekommen, hat sie sich juristischen Beistand geholt. Die Auseinandersetzung vor Gericht scheint unvermeidlich.

Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat sich des Falls angenommen. Er berichtet auf der
Internet-Seite seiner Kanzlei LHR von den Dreharbeiten Ende 2016/2017, als der Ursprungs-Spot „Im Kaufmannsladen" gedreht wurde. Demnach sei die Agentur mit der ursprünglichen Variante des Films nicht richtig zufrieden gewesen. Sie habe dankbar auf die Idee der Mutter zurückgegriffen, die den alles entscheidenden Satz „Dann geh doch zu Netto" eingebracht habe. Der Satz landete daraufhin im Drehbuch - ohne ihn wäre der Werbespot möglicherweise gefloppt.

Weder Anerkennung noch Vergütung

Die möglichen Ansprüche der Mandantin gründet der Anwalt auf genau diesem Drehbuch. Der Slogan als solcher sei
möglicherweise nicht zu schützen, erklärt Lampmann. Wohl aber sei die Mutter Miturheberin des Drehbuchs - und dafür zu belohnen. „Trotz der Tatsache, dass die Mutter sich offenbar nahezu alleine für den entscheidenden Beitrag einer mittlerweile international bekannten und erfolgreichen Werbekampagne für die Einzelhandelskette „Netto" - jedenfalls mit - verantwortlich zeichnet, hat sie bisher dafür keinerlei Anerkennung, geschweige denn Vergütung erhalten", schreibt Lampmann.

Die Agentur Jung von Matt hatte zunächst kurz und bündig auf die Vorwürfe. Die Mutter habe „an dem Claim „Dann geh‘ doch zu Netto!‘" keine Rechte, heißt es gegenüber nw.de. „Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, zu dem Jung von Matt derzeit keine weitere Stellungnahme abgeben wird."

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