Das Gesundheitsamt verhängt drei Tage vor der Inhaftierung ein Berufsausübungsverbot gegen den beschuldigten Therapeuten.
Bad Oeynhausen
Missbrauchsfall Bad Oeynhausen: „Fehler mit weitreichenden Folgen“
Das Gesundheitsamt verhängt drei Tage vor der Inhaftierung ein Berufsausübungsverbot gegen den beschuldigten Therapeuten.