Das Gesundheitsamt verhängt drei Tage vor der Inhaftierung ein Berufsausübungsverbot gegen den beschuldigten Therapeuten.
Missbrauchsfall Bad Oeynhausen: „Fehler mit weitreichenden Folgen“

Das Gesundheitsamt verhängt drei Tage vor der Inhaftierung ein Berufsausübungsverbot gegen den beschuldigten Therapeuten.