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Fahnder nehmen Biersteuer-Betrüger in Ostwestfalen fest

Marc Schröder und Martin Krause

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Mit manipulierten Abrechnungen über Bierlieferungen sollen die Beschuldigten einen Steuerschaden von mehr als 9,5 Millionen Euro verursacht haben.  - © Tobias Hase/dpa
Mit manipulierten Abrechnungen über Bierlieferungen sollen die Beschuldigten einen Steuerschaden von mehr als 9,5 Millionen Euro verursacht haben.  (© Tobias Hase/dpa)

Paderborn/Hannover. Zollfahnder aus Hannover und Steuerfahnder aus Paderborn haben im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn eine Bande von Steuerbetrügern auffliegen lassen. Mit manipulierten Abrechnungen über Bierlieferungen sollen die Beschuldigten einen Steuerschaden von mehr als 9,5 Millionen Euro verursacht haben. Bei Durchsuchungen in Thüringen und mehreren ostwestfälischen Orten – darunter Paderborn, Herford und Bielefeld – stellten die Ermittler Beweismaterial sicher, so die Behörden. Gegen drei beschuldigte Deutsche seien Haftbefehle vollstreckt worden.

Die Durchsuchungen sind bereits am vergangenen Mittwoch in 14 Wohnungen, Geschäftsräumen und Lagern durchgeführt worden. Auch eine Steuerkanzlei sei durchsucht worden, so Jörg Meier vom Zollfahndungsamt Hannover. Mehr als 80 Ermittler und zwei Bargeldspürhunde waren an der Razzia beteiligt.

Bei den seit 2017 laufenden Ermittlungen gehe es um eine europaweit agierende Gruppierung mit internationaler Beteiligung, die im Verdacht steht, bandenmäßige Steuerhinterziehung zu betreiben. Die französischen Steuerbehörden sollen zwischen Juli 2016 und November 2018 betrogen worden sein.

Laut Staatsanwaltschaft und Zollfahndung haben die Beschuldigten ein sogenanntes Biersteuerkarussell organisiert. Dabei sei unversteuertes Bier aus einem Steuerlager in Frankreich nur zum Schein nach Deutschland transportiert worden. Es handelte sich um Flaschen und Dosen mit französischen Biermarken, die in Deutschland nur selten konsumiert werden, so Jörg Meier. Hier erfolgte dann bei den Hauptzollämtern in Bielefeld und Erfurt die Versteuerung. Der angebliche Weiterverkauf des Bieres über die Firmensitze Diemelstadt und Gotha fand in Wirklichkeit nicht statt.

Das Bier soll in Wirklichkeit unmittelbar in Frankreich oder Großbritannien auf dem Schwarzmarkt verkauft worden sein – vorrangig in Pubs oder Kneipen, wie es heißt. Dadurch wurde die französische beziehungsweise britische Biersteuer eingespart, die in Frankreich das Vierfache und in Großbritannien das Zehnfache der deutschen Biersteuer beträgt. Bei rund 1.065 Lkw-Lieferungen mit 23 Millionen Litern Bier kam es zur Vermeidung von gut 9,5 Millionen Euro französischer Biersteuer, so der Vorwurf.

Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Geschäfte vorzutäuschen, seien gelegentlich geringe Mengen „Vorzeigebier" angeliefert worden. Die Haltbarkeitsdaten des gefundenen Bieres seien zum Teil abgelaufen gewesen, heißt es.

Die Hinterziehung von Verbrauchssteuern anderer EU-Staaten ist auch in Deutschland strafbar.

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