Bielefeld. Weil Neonazis ausgerechnet am 9. November in der Bielefelder Innenstadt für Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck demonstrieren wollen, hatte die Bielefelder Polizei die Versammlung der Partei „Die Rechte" Anfang August per Verfügung untersagt. Doch die Neonazis haben inzwischen Klage gegen die Verfügung eingereicht und im Eilverfahren Recht bekommen (Az.: 11 L 886/19). Die Polizei hatte die Demo nicht grundsätzlich verboten, sondern in Form einer Auflage nur den konkreten Termin untersagt. Grund für das Verbot sei das besondere historische Datum, betonte die Polizei. Am 9. November gedenkt Deutschland der Opfer der Novemberpogrome 1938. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus stehe in deutlichem Widerspruch zum Demo-Inhalt der Rechtsextremen, so die Polizei. Keine Stoßrichtung gegen das Gedenken an Pogromopfer Wie das Verwaltungsgericht Minden nun am Montag mitteilt, "sah die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts für diese Beschränkung keine ausreichenden Gründe, denn das benannte Thema der geplanten Demonstration weise keine Stoßrichtung gegen das Gedenken an die nationalsozialistische Gewaltherrschaft auf. Eine solche ergäbe sich auch nicht aus sonstigen Umständen." Für die Bielefelder Polizeibehörde sei der Anlass der Demo - der 91. Geburtstag der mehrfach verurteilten Volksverhetzerin Ursula Haverbeck - als Provokation einzustufen. Die Anmelder der Neonazi-Demo pochten auf ihr Recht auf Versammlungsfreiheit. Eilverfahren soll Klarheit bringen Die juristische Frage wurde in einem Eilverfahren entschieden, weil ein ordentliches Hauptsacheverfahren erst nach dem Demo-Termin möglich wäre, so Sprecherin Vivienne Bock. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, gegen ihn ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich, heißt es vom Gericht. Haverbeck sitzt bekanntlich seit Mai 2018 in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede ein. Neonazis aus Dortmund haben seitdem wiederholt Demos in Bielefeld angemeldet und durchgeführt. Bisher konnten sie alle durchgeführt werden. Zuletzt hatte die Polizei 2011 versucht, eine Neonazi-Demo an Heiligabend in Bielefeld zu verbieten. Damals konnte die Behörde das Verbot nicht aufrecht erhalten. Zu einer Klage war es nicht mehr gekommen. Gericht sah 2018 keine "eindeutige Stoßrichtung gegen Gedenken" Auch in Berlin hatte ein Gericht ein vergleichbares Verbot für eine Demo Rechtsextremer 2018 gekippt. Auch diese wollten am 9. November demonstrieren. Auch hier die Argumentation des Gerichts: Da ihr Aufzug keine „eindeutige Stoßrichtung gegen das Gedenken am 9. November" hatte, war das Verbot nicht aufrechtzuerhalten, hieß es vom Gericht.