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Pr. Oldendorf

Geflügelpest-Sperrbezirk im Kreis Minden-Lübbecke wird aufgehoben

Der Sperrbezirk in Pr. Oldendorf wurde aufgehoben. Als Beobachtungsgebiet bleibt es jedoch bestehen. Aktuell melden zahlreiche Kreise weitere Geflügelpest-Verdachts- und Ausbruchfälle.

Pr. Oldendorf/Kreis Minden-Lübbecke. Der am 6. März vom Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke eingerichtete Sperrbezirk, der wegen des Geflügelpestausbruchs in einer Putenhaltung in Pr. Oldendorf notwendig war, wird ab Samstag, 27. März, aufgehoben.

Alle vom Veterinäramt zwischenzeitlich durchgeführten Aufhebungsuntersuchungen der in dem Sperrbezirk liegenden Geflügelhaltungen waren unauffällig. Jetzt gelten in diesem Gebiet bis auf Weiteres die Vorschriften für das Beobachtungsgebiet, das mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchbetrieb festgelegt wurde.

„Vorausgesetzt, dass keine weiteren Fälle auftreten, kann im April mit der Aufhebung des Beobachtungsgebietes gerechnet werden, sodass die Verbringungs- und Handelseinschränkungen zurückgenommen werden könnten. Allerdings lässt die aktuelle Seuchenlage in Deutschland befürchten, dass das Geflügel noch einige Zeit im Stall verbringen muss", betont Ute Fritze, Leiterin des Veterinäramtes Minden-Lübbecke.

Aktuell melden zahlreiche Kreise in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen weitere Geflügelpest-Verdachts- und Ausbruchfälle. Im Kreis Minden-Lübbecke und in allen seinen Nachbarkreisen gilt weiterhin ein Aufstallungsgebot für Geflügel aller Art.

Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln ausgeschlossen

„Die Aufstallung von sämtlichen Geflügel ist erforderlich, um sicherzustellen, dass für diese Tiere ein Kontakt zu Wild- und Kleinvögeln ausgeschlossen wird. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage gehe ich davon aus, dass die Stallpflicht bis weit in den April hinein andauern wird", sagt Detlef Grote, der als amtlicher Tierarzt des Veterinäramtes für die Tierseuchenbekämpfung zuständig ist.

Erkenntnisse aus dem bisherigen Seuchengeschehen machen deutlich, dass der Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation über direkte Tierkontakte und/oder über Ausscheidungen von Wildvögeln, die oftmals der Mensch in die Geflügelställe verschleppt, die Hauptursachen für die Seuchenverbreitung sind.

Die Einhaltung der für Geflügelhaltungen anzuwendenden Biosicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel die Trennung von Stall- und Straßenkleidung, Reinigung und Desinfektion, Zugangsbeschränkungen für Unbefugte, Schadnagerbekämpfung, Lagerung von Futter und Einstreu etc., und jetzt die Haltung des Geflügels im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung, die ein festes Dach und wildvogeldichte Seitenwände haben muss, sind Voraussetzung dafür, den Eintrag des Geflügelpestvirus oder anderer Krankheiten in die Bestände zu unterbinden.

Im Kreis Minden-Lübbecke halten rund 2.200 Betriebe etwa 1,34 Millionen Stück Geflügel. Das Veterinäramt richtet an alle Geflügelhalter den dringenden Appell, die Aufstallungspflicht uneingeschränkt zu beachten und ihr Geflügel, soweit noch nicht geschehen, bei der Tierseuchenkasse und/oder dem Veterinäramt anzumelden. „Eine erfolgreiche Seuchenbekämpfung ist auch immer von der Einhaltung der Meldepflichten der Tierhalter abhängig. Dem Veterinäramt nicht bekannte Tierhalter müssen im Seuchenfall nachermittelt werden, was einen erheblichen Zeitaufwand verursacht und eine effektive Seuchenbekämpfung behindert", erläutert Grote.

Verstöße gegen die Aufstallungspflicht angezeigt

Dabei ist die Anzahl des gehaltenen Geflügels kein entscheidendes Kriterium, die Folgen für die umliegenden Geflügelhalter bei einem Seuchenausbruch in einer Kleinsthaltung unterscheiden sich nicht von den Folgen eines Ausbruchgeschehens in einem gewerblichen Geflügelstall. Im laufenden Geflügelpestgeschehen sind schon mehrere Nichtmelder aufgefallen und auch einige Verstöße gegen die Aufstallungspflicht wurden angezeigt. Die betroffenen Geflügelhalter müssen hierzu mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.

Ein besonderes Augenmerk richten die Veterinärämter aktuell auf die Abgabe von lebendem Geflügel im Reisegewerbe. Auch im Kreisgebiet sind regelmäßig Händler unterwegs, die lebendes Geflügel verkaufen. In den im Altkreis Lübbecke ausgewiesenen Restriktionsgebieten gelten besondere Anforderungen zur Einstallung von Geflügel.

Das Veterinäramt empfiehlt in der aktuellen Seuchenlage, möglichst auf den Zukauf von Geflügel zu verzichten oder zumindest beim Händler für die angebotenen Tiere ein negatives Untersuchungsergebnis auf Geflügelpest einzufordern.

Information

Weitere Informationen zum Geflügelpestgeschehen im Mühlenkreis sowie
Anmeldeformulare etc. sind unter „Aktuelles zur Geflügelpest" auf der
Homepage des Kreises www.minden-luebbecke.de zu finden.

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