Windräder sollen künftig mindestens 1000 Meter von Wohngebäuden entfernt sein. Für Städte und Gemeinden sind aber Ausnahmen möglich.
Windkraft in NRW: Kabinett beschließt Mindestabstand von 1000 Metern

Windräder sollen künftig mindestens 1000 Meter von Wohngebäuden entfernt sein. Für Städte und Gemeinden sind aber Ausnahmen möglich.
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