Branchenbezogener Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn wurde bereits im Juli erhöht, im Oktober wird der Betrag noch einmal angepasst. Doch in einigen Branchen gibt es noch zusätzliche Vereinbarungen, die einen höheren Mindestlohn als den gesetzlichen festlegen. So beispielsweise im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Dort verdienen Beschäftigte ab dem 1. August 13,35 Euro pro Stunde, der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 10,45 Euro.
Mehr Rechte für Arbeitnehmer
Ab dem 1. August wird die "EU-Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen" umgesetzt. Diese sieht vor, dass Arbeitnehmern die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich ausgehändigt werden müssen. Das Dokument muss spätestens bis zum Arbeitsantritt vorliegen.
Online-Gründung einer GmbH
Seit Mitte 2019 gibt es die europäische Digitalisierungsrichtlinie. Sie soll die Digitalisierung von Verfahren im Gesellschaftsrecht vorantreiben. Damit ist beispielsweise gemeint, dass Unternehmen schneller und einfacher gegründet werden können sollen. Eigentlich sollten die Vorgaben bereits im August 2021 umgesetzt werden, die deutsche Bundesregierung hat jedoch die Verlängerung der Umsetzungsfrist in Anspruch genommen. Die ist mit dem 1. August jedoch verstrichen, sodass nun die Gründung einer GmbH online durchgeführt werden kann.
Telekom stellt De-Mail ein
Der Mailingdienst der Telekom war vor allem für die sichere Behördenpost gedacht. Aufgrund von dreistelligen Millionenverlusten stellt das Unternehmen das Angebot jedoch zum 31. August ein. Die Bundesregierung hatte De-Mail ursprünglich 2011 gestartet. Andere Anbieter bieten den Service jedoch weiterhin an.
Günstigere Medikamente sind Pflicht
Medikamente gibt es viele - unter anderem auch Biopharmazeutika. Bei dem Wirkstoff handelt es sich vornehmlich um ein Protein. Läuft für diese Gruppe das Patentrecht aus, gibt es günstigere Alternativen, die sogenannten Biosimilars. Diese sollen Patientinnen und Patienten ab Mitte August nun in der Apotheke erhalten; auch wenn sie vorher mit dem Ursprungsmedikament behandelt wurden. Dadurch erhofft sich der Gesetzgeber Einsparungen bei den Arzneimittelkosten.
Nintendo stellt eShops ein
Nintendo stellt die 3DS- und den Wii-U-eShops Ende März 2023 ein. Doch bereits vorher gibt es erste Veränderungen: So können ab dem 29. August keine Nintendo-eShop-Geschenkkarten zum Aufladen des Guthabens mehr genutzt werden.
Amazon sperrt alte Kindle-Modelle für E-Book-Store
Kindle-User, die noch ein älteres Gerät besitzen, können ab dem 17. August keine E-Books mehr herunterladen. Betroffen sind unter anderem der Kindle 4. und 5. Generation. Dennoch können die Geräte weiter genutzt werden: Bücher müssen dann über den Browser heruntergeladen und auf den Kindle aufgespielt werden.
Youtube Go wird eingestellt
Die App "Youtube Go" wird eingestellt. Die App bietet im Vergleich zur Original-App nur eingeschränkte Möglichkeiten. Damit auch leistungsschwächere Modelle Youtube ausspielen können, wurde die App-Variante ins Leben gerufen. Diese ist nun überflüssig.