Krankenkassen sollen ihren Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren einen Gutschein schicken, den sie in Apotheken oder Arztpraxen einlösen können.
Neues Gesetz
Bluthochdruck, Cholesterin, Diabetes: Lauterbach plant Vorsorge in Apotheken
Nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers sollen Krankenkassen ihren Versicherten im Alter von 25, 35 und 50 Jahren einen Gutschein schicken, den sie in Apotheken oder Arztpraxen einlösen können.