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Mikrozensus 2024 in NRW gestartet: Das müssen Haushalte in OWL jetzt wissen

Moritz Trinsch

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Zuletzt wurde die große Volkszählung 2022 durchgeführt. 2024 findet der Mikrozensus statt. - © IMAGO/imagebroker
Zuletzt wurde die große Volkszählung 2022 durchgeführt. 2024 findet der Mikrozensus statt. (© IMAGO/imagebroker)

Düsseldorf. Neues Jahr - neuer Mikrozensus. Das Statistische Landesamt hat die jährliche kleine Volkszählung gestartet, bei der in den kommenden Monaten rund 80.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen zu unterschiedlichen Themen befragt werden.

Auch zahlreiche Bürger in OWL werden nun aufgefordert, daran teilzunehmen. Doch wie und wann werden sie ausgewählt und was passiert, wenn jemand die Auskunft verweigert?

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Mikrozensus 2024 im Überblick:

Was ist der Mikrozensus?

Der Mikrozensus ist seit 1957 eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Rund ein Prozent aller Haushalte werden dafür im Verlauf eines Jahres angeschrieben und befragt. Für sie besteht Auskunftspflicht.

Genutzt werden die Statistiken von Verantwortlichen aus Parlamenten und Verwaltung, von der Wissenschaft, den Medien wie auch der breiten Öffentlichkeit.

Welche Themen werden im Mikrozensus abgefragt?

Abgefragt werden Daten aus den verschiedensten Lebensbereichen. Neben persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Familienstand und Staatsangehörigkeit, werden auch Fragen zu folgenden Themen gestellt:

  • Wohnsituation wie Haushaltsgröße und Mietbelastung
  • Lebensunterhalt
  • Kinderbetreuung, Schule, Studium
  • Aus- und Weiterbildung
  • Erwerbstätigkeit, Beruf, Arbeitssuche
  • Altersvorsorge

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Informationen einheitlich zu erheben. Dadurch sollen Ergebnisse international vergleichbar werden. Dazu zählen:

  • Arbeitsmarktbeteiligung
  • Einkommen und allgemeine Lebensbedingungen
  • Internetnutzung

Welche Bürger aus OWL müssen am Mikrozensus teilnehmen?

Die Befragung findet nicht flächendeckend statt. Das Landesamt errechnet nach einem mathematischen Zufallsverfahren aus, welche Straßen und Gebäude ausgewählt werden. Welche genau das sind, ist nicht klar, fest steht nur, wie viele Haushalte pro Monat in einer Stadt befragt werden.

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Um nicht nur Einzelergebnisse zu haben, sondern die gesellschaftliche Entwicklung abbilden zu können, werden die ausgewählten Haushalte innerhalb von fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren bis zu viermal zum Mikrozensus befragt.

Wie bekommen Bürger mit, dass sie für den Mikrozensus ausgewählt wurden?

Betroffene Haushalte werden schriftlich von IT.NRW, IT-Dienstleister des Landes und Statistisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, aufgefordert teilzunehmen. Zuletzt kursierten falsche Zensus-Briefe, in denen die angeschriebenen Haushalte zu einer Datenmeldung gebeten wurden. Sollten sie sich weigern, sei ein Bußgeld fällig.

Der Schwindel flog aber schnell auf, weil das Landesamt gar keinen Zensus 2023 erhebt, sondern lediglich die abgespeckte Variante - den Mikrozensus.

Wichtig: In den Anschreiben vom Statistischen Landesamt enden die E-Mail-Adressen immer auf @it.nrw.de und Kontaktdaten werden genannt. Bei Unsicherheit, ob es sich um ein echtes amtliches Anschreiben handelt, können sich Angeschriebene direkt an die Behörde wenden: unter Tel. (0211) 94 49 24 95 oder per Mail an statistik-info@it.nrw.de.

Wie läuft die Mikrozensus-Befragung ab?

Rund 170 Interviewer sind im Einsatz, um die Daten telefonisch zu erfragen. Die Interviewer sind nach einem speziellen Verfahren ausgewählt worden und sind der Geheimhaltung verpflichtet. Kontaktdaten zu den Personen können Bürger im Anschreiben finden.

Zudem können Bürger online auf die Fragen antworten oder einen Papierbogen anfordern, ausfüllen und zurück an das Statistische Landesamt schicken.

Sind die Bürger wirklich auskunftspflichtig?

Grundsätzlich ja und das sowohl für Volljährige als auch für Minderjährige. Auch wer krank ist, kann sich nicht befreien lassen.

Wie unterscheidet sich der Mikrozensus vom Zensus?

Während der Mikrozensus jährlich über zwölf Monate verteilt durchgeführt wird, findet der Zensus nur alle zehn Jahre zu einem bestimmten Stichtag statt (zuletzt 2022).

Die kleine Volkszählung deckt weitaus mehr Themengebiete ab als die große und liefert dabei detailliertere Informationen zur Bevölkerungsstruktur sowie der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in Deutschland, auch im Zeitverlauf.

Der Zensus dient insbesondere zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie der Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland. Dafür werden alle Gebäude- und Wohnungseigentümer und bundesweit rund 10 Prozent der Bevölkerung befragt. Die Befragung der Bevölkerung beschränkt sich dabei auf zentrale Angaben zum Haushalt und den darin lebenden Personen, unter anderem Haushaltsgröße, Familienstand, Geschlecht, Bildungsabschluss und Erwerbsstatus.

Mit Material der dpa und epd

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