Minden-Dützen. Als Ranger Christian Blotz den Rotmilan in dem Naturschutzgebiet Bastauwiesen birgt, ist der Greifvogel in einem schlechten Gesundheitszustand. Eine Passantin hatte den Vogel gefunden und daraufhin den Naturschutzbund (NABU) informiert, der wiederum den Ranger kontaktierte. Der Naturschützer des Mühlenkreises bringt das Tier in die Wildtierstation Sachsenhagen, wo die Experten zunächst von einer Vergiftung ausgehen - bis ein Röntgenbild des Vogels gemacht wird. Die Tierärzte finden sieben Schrotkugeln im Körper des Milans und stellen zusätzliche Hämatome an den Flügeln sowie eine Unterschenkelfraktur fest. Sie sind sicher: Auf den Vogel wurde geschossen. Davon geht auch der Ranger des Kreises Minden-Lübbecke aus. Christian Blotz ist regelmäßig zu Kontrollen in den Naturschutzgebieten unterwegs, kann mitunter auch Verwarngelder aussprechen, sollten sich Spaziergänger rechtswidrig verhalten. „Leider ist es sehr wahrscheinlich, dass der Vogel gezielt abgeschossen wurde. Es gibt keine Verwechslungsmöglichkeiten“, sagt Blotz. Die Bergung des Rotmilans sei für ihn einfach gewesen, denn der Greifvogel war flugunfähig und geschwächt, habe aber noch gelebt. Womöglich lag das Tier mehrere Tage am Fundort, es war stark abgemagert. Jagd in Naturschutzgebieten nicht verboten Für einen geübten Schützen ist die Jagd auf einen Rotmilan keine allzu große Herausforderung. Der Greifvogel fliegt größtenteils über offene Freiflächen, Baumgruppen und Hecken, um nach Nahrung wie Regenwürmern oder Insekten Ausschau zu halten. Den Brutplatz habe er meist in Buchen- und Eichenwäldern, sagt Blotz. Und: Grundsätzlich sei es auch nicht verboten, in Naturschutzgebieten unter strengen Voraussetzungen Jagd auszuüben. Das dürften allerdings nur Personen, die berechtigt seien und einen entsprechenden Jagdschein hätten, betont Blotz. Jäger allerdings würden Tiere nicht verletzt liegen lassen. Er geht also von einem Fall der Wilderei aus. Die Wildtierstation Sachsenhagen hat deshalb Strafanzeige erstattet. Wer eine Schrotflinte besitzen darf Nils Schröder, Pressesprecher der Polizei, bestätigt eine laufende Ermittlung in diesem Fall. Konkrete Ergebnisse gäbe es noch nicht. Auch ähnliche Fälle sind der Polizei derzeit nicht bekannt. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass der Tatort in der Nähe des Fundortes liegt. Das bestätigen die Tierärzte: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass er Rotmilan mit diesen Verletzungen nicht mehr weit fliegen oder laufen konnte“. Rund 3000 Tiere nimmt die Wildtierstation nach eigenen Angaben jährlich auf. Darunter zählen sowohl Greifvögel, Igel, Schlangen oder Schildkröten, die gefunden wurden und mitunter Verletzungen aufweisen. Ziel sei es, die Tiere wieder auszuwildern oder deren Besitzer ausfindig zu machen, sobald sie gesund sind. Im Fall des Milans war das nicht möglich: Dr. Florian Brandes und Karolin Schütte mussten das Tier einschläfern. Laut Angaben der Polizei werden Schrotflinten generell für die Jagd und im Schießsport eingesetzt. Der Besitz wird durch die Paragrafen 13 und 14 des Waffengesetzes geregelt. Paragraf 13 erlaubt jedem Jäger, entsprechende Waffen zu besitzen, solange er einen gültigen Jagdschein hat und die Waffen nur zu diesem Zweck einsetzt. Paragraf 14 erlaubt Mitgliedern von Sportschützenverbänden ab dem 21. Lebensjahr den Besitz von Sportwaffen.