Bielefeld. „Das hätte ich nicht erwartet“, kommentiert Elke Werneburg die Entscheidung der Richterin in ihrem Bußgeldverfahren. Weil Bielefelds prominenteste „Parkplatz-Rebellin“ der Zahlungsaufforderung der Stadt vom Anfang des Jahres widersprochen hatte, erhielt sie eine Ladung vor Gericht. Vergangenen Mittwoch erschien sie dort mit ihrem Anwalt Uwe Günther als juristischem Beistand und einer Schar Mitstreiter für die moralische Unterstützung. Denn zur Diskussion stand nichts Geringeres als die Kunstfreiheit. 2023 hatte Werneburg erstmals im Rahmen der kommunalen Kunstaktion Nachtansichten eine der beiden Parkbuchten vor ihrem Atelier „auto-kultur-werkstatt“ in der Teichstraße erstmalig für eine Installation genutzt: Wo üblicherweise Blech auf Gummi weilt, standen plötzlich Tisch und Stühle in Pink auf grüner Rasenmatte, Mini-Pool zum Planschen für Kinder und Pflanzenkübel. Dekoriert zur Straße mit einer Radkappen-Girlande aus dem Fundus der Aktionskünstlerin mit dem Faible fürs Upcycling. Was Nachbarn und Passanten freute, ein unerwarteter wie origineller Ort am Straßenrand für eine Rast und Gespräche, stieß beim Amt für Verkehr auf wenig Verständnis. Aufforderungen zum Abräumen des Parkplatzes folgten, der Werneburg dann im Herbst nachkam, passend zum Ende der Freiluftsaison und dem Pausieren von Open-Air-Galerien. Gleichzeitig warb sie in der Politik für die Erlaubnis zur Einrichtung eines sogenannten Parklets, wie sie in anderen Großstädten längst existierten, darunter München, Bremen und Berlin. Erste Versuche mit Parklets beim Verkehrsversuch „Altstadtraum“ Dort werden Parkbuchten regelmäßig und höchstlegal umfunktioniert zu kleinen Sitzecken oder Spielplätzen – ähnlich wie beim ersten Verkehrsversuch „Altstadtraum“. Der zwar scheiterte, aber nicht wegen der Tischtennisplatten am Leineweberpark oder der Außengastronomie von „Klötzer“ sowie „Dean&David“ in der Ritterstraße. Der Stadtentwicklungsausschuss bat die Verwaltung im November 2023 zu prüfen, wie der Wunsch der Bezirksvertretung Mitte für die Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Förderung von Parklets kostentechnisch und rechtlich umzusetzen wäre. „Bis heute haben wir keinen Vorschlag zu Parklets in Bielefeld erhalten“, sagt Werneburg. Was die Sammlerin von kunstkompatiblen Kleinoden allerdings nicht davon abhielt, es im darauffolgenden Jahr wieder zu tun – abermals eine Installation mit anderen Objekten im Rahmen der „Offenen Ateliers“. Zweimal sei ihr Werk mit den vielen Grasnelken, der Blume des Jahres, von Parkplatzsuchenden beiseite geräumt worden. Und zweimal habe sie es wieder aufgebaut, erzählt Werneburg. Diesmal sanktionierte das Amt für Verkehr die botanische Umwandlung der Stellfläche mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro. Die Aktionskünstlerin legte Einspruch ein und erhielt die Ladung vor Gericht. „Statt vor dem Amtsgericht hätten wir uns im Rathaus treffen müssen. Gemeingebrauch im Sinne der Kunstfreiheit Statt eines Bußgeldbescheides der Stadt hätte ich mir Lob und öffentliche Anerkennung durch die Stadt für bürgerschaftliches Engagement von Frau Werneburg gewünscht“, erklärte ihr Anwalt Uwe Günther. Es sei um Meinungsaustausch gegangen durch Möbelierung des öffentlichen Raums, um gelebte Demokratie. Deswegen sei die Installation auch keine Sondernutzung, sondern eine besondere Form des Gemeingebrauchs im Sinne von grundgesetzlich garantierten Freiheiten – zu der auch die Kunstfreiheit gehöre. Anfangs sei die Richterin sehr streng gewesen und habe ihre Position deutlich formuliert: erst die Erlaubnis und dann die Kunstaktion, genau in der Reihenfolge, berichtet die Parkplatz-Rebellin. „Dann stellte sie nach Rücksprache mit meinem Anwalt das Verfahren ein.“ Sehr zur Überraschung und Freude der begleitenden Kunst-Clique, die sich später zum Gruppenfoto aufstellte mit ihren „12-Quadratmeter-Kultur“-Schildern – der ungefähren Größe einer typischen Parkbucht.