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Besitzer erheben Einspruch

Unangekündigte Waffenkontrollen im Kreis Gütersloh – Polizei verhängt höhere Bußgelder

Kreis Gütersloh. „Unsere Mitarbeiter kommen kaum hinterher!“ Werner Thimm, Kreisverwaltungsdirektor der Gütersloher Polizei, klagte vor zwei Jahren über zu wenig Personal in der Waffenbehörde. Tatsächlich stellte eine Inspektion des Landeskriminalamtes 2023 fest, dass die Waffenbehörde der Gütersloher Polizei stark unterbesetzt war. Konkret fehlten zu diesem Zeitpunkt 1,45 zusätzliche Stellen plus eine weitere Stelle, die vom Land besetzt werden sollte.

Mittlerweile sind die benötigten Stellen zwar besetzt. Die Auslastung der Waffenbehörde ist allerdings trotz der neuen Stellen noch immer hoch. „Die Arbeitsbelastung ist gleichbleibend, aber gleichbleibend hoch“, sagt Polizei-Pressesprecherin Katharina Felsch auf NW-Anfrage.

Polizeisprecherin Katharina Felsch äußert sich zum Thema Waffenbesitz im Kreis Gütersloh. - © Andreas Frücht
Polizeisprecherin Katharina Felsch äußert sich zum Thema Waffenbesitz im Kreis Gütersloh. (© Andreas Frücht)

Die anhaltend hohe Belastung hat unter anderem mit den jüngsten Veränderungen im Waffenrecht aus dem vergangenen Jahr zu tun. „Wir haben zum Beispiel einen Teil der Zulässigkeits- und Eignungsprüfungen für den Jagdbereich übernommen“, beschreibt Felsch die neuen Aufgaben der Waffenbehörde. Zudem müsse die Polizei nun vor der Erteilung mehr Behörden in die Prozesse einbinden.

Gütersloher Polizei führt unangekündigte Kontrollen durch

So müssen beispielsweise die Wohnsitz-Polizeibehörden des Antragstellers der vergangenen zehn Jahre mit eingebunden werden. Ist der Antragsteller in den vergangenen zehn Jahren drei Mal in verschiedene Städte mit anderen Zuständigkeiten umgezogen, müssen alle drei Behörden in den Zulassungsprozess des Antragsstellers eingebunden werden. Diese gründlichere Art der Überprüfung führe nun zu Bearbeitungszeiten von durchschnittlich zwei bis drei Monaten, fügt Felsch hinzu.

Zusätzlich wurden die Aufbewahrungskontrollen in den vergangenen Jahren verstärkt. „Ein Widerruf kommt dabei regelmäßig vor. Bei etwa 70 Prozent der Kontrollen liegen Mängel vor“, berichtet Felsch.

Beispiele seien falsche Lagerung der Waffe, mangelhafte Lagerung der Waffenteile und der Munition, geladene gelagerte Waffen oder falsche Schlüsselaufbewahrung. „Die Kontrollen finden ohne Ankündigung statt. Meistens sind auch uniformierte Kollegen anwesend“, erklärt die Pressesprecherin.

Höhere Bußgelder sorgen für mehr Einsprüche

Außerdem wurde der Bußgeldrahmen durch die Gesetzesänderung deutlich erhöht. „Was früher von einigen Waffenbesitzern als ‚kleine Geldstrafe’ hingenommen wurde, führt jetzt häufig zu Bußgeldern ab 500 Euro“, berichtet Felsch. „Trifft man zum Beispiel jemanden mit einer Anscheinswaffe an, sind schnell 500 Euro oder mehr fällig“, fügt sie hinzu. Das habe Auswirkungen auf die Einsprüche, die wiederum die Mitarbeiter der Waffenbehörde fordern würden.

Zu den Anscheinswaffen gehören laut Gesetzgeber Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach wie echte Schusswaffen aussehen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Auch Softair-Waffen – Druckluftwaffen, die kleine Kunststoffkugeln verschießen – dürfen, wenn sie diese Merkmale erfüllen, nicht geführt werden.

Mehr Menschen haben Kleinen Waffenschein

Hinzu kommt die schiere Anzahl der Waffenbesitzer, für die die Waffenbehörde zuständig ist. Während die Anzahl der Personen, die im Kreis Gütersloh eine scharfe Waffe besitzen dürfen, seit gut acht Jahren relativ konstant bei 3.800 liegt, steigt die Zahl der Besitzer vom Kleinen Waffenschein (KWS) an.

Die Zahl der Besitzer vom Kleinen Waffenschein im Kreis Gütersloh steigt an. - © dpa
Die Zahl der Besitzer vom Kleinen Waffenschein im Kreis Gütersloh steigt an. (© dpa)

Diesen Schein benötigt man, um eine sogenannte PTB-Waffe führen zu dürfen. Diese Waffen werden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und zugelassen. Darunter fallen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.

„Im Jahr 2024 wurden insgesamt 454 Kleine Waffenscheine (KWS) ausgestellt. Im Jahr 2025 waren es bis März bereits 117“, berichtet Felsch. Die Gesamtzahl der KWS-Besitzer beläuft sich im Kreis Gütersloh aktuell auf 4.100.

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