30 Prozent der Vorschüler in NRW haben zu wenig Sprachkenntnisse, um in der ersten Klasse am Unterricht teilnehmen zu können. Das will die schwarz-grüne Landesregierung ändern und führt daher ab 2028 verpflichtende Sprachförderkurse im größten Bundesland ein. Um den Sprachstand von Vorschülern so früh wie möglich feststellen zu können, wird die Schuleingangsuntersuchung von Herbst auf Frühjahr vorgezogen. „Das wird Mut, Kraft und Geld kosten“, brachte Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) es in einer gemeinsamen Erklärung mit Schulministerin Dorothee Feller (CDU) auf den Punkt. Zweimal pro Woche für zwei Stunden sollen Kinder mit Förderbedarf die sogenannten ABC-Klassen besuchen. Diese sollen je nach Entscheidung der kommunalen Träger in den Grundschulen oder in Räumen der Kitas stattfinden. „Ein Drittel aller Kinder startet in die Schule ohne die nötigen sprachlichen Voraussetzungen, das sind Defizite, die sich nur äußerst schwer wieder aufholen lassen“, begründete Wüst die Neuerung. Änderung für alle Kinder, die 2029 eingeschult werden Derzeit sei die Landesregierung im Austausch mit den Bildungsverbänden, denen der Referentenentwurf bereits vorliege. Im Sommer durchlaufe der Entwurf dann die entsprechenden politischen Verfahren. Betreffen wird die Änderung alle Kinder, die im Sommer 2029 eingeschult werden. Die Schuleingangsuntersuchungen, die aktuell regulär im Herbst vor der Einschulung stattfinden, werden dann auf das Frühjahr vorgezogen. „Das gilt bereits für die Untersuchungen in 2028, was uns insgesamt ein Jahr Zeit bis zur Einschulung verschafft, um mit den ABC-Klassen Defizite auszugleichen“, so Feller. Man sei sich bewusst, dass das Projekt einen großen Aufwand bedeute; schon allein die Kinder in die Kurse zu bringen, sei ein beträchtlicher Kostenpunkt bei der Planung. Da die meisten Lehrkräfte in NRW in Grundschulen fehlen und es hier schwer werden dürfte, zusätzliche Personalressourcen für die Sprachförderkurse zu gewinnen, will Feller zusätzlich auf sozialpädagogisches Fachpersonal setzen. „Ich bin zuversichtlich, dass das gelingen wird.“ Grundsätzlich plant die Landesregierung, alle durch Personal, Räume oder sonstige Ausstattung entstehenden Mehrkosten für die Kommunen durch ein Belastungsausgleichsgesetz auszugleichen. Dieses Verfahren gibt es bislang Bislang gibt es in NRW bereits das Delfin-IV-Verfahren für vierjährige Kinder, das ähnlich aufgestellt ist. Es dient der Diagnostizierung der Sprachkompetenzen und soll sicherstellen, dass alle Kinder, die in zwei Jahren schulpflichtig werden, bei Bedarf frühzeitig Sprachförderung erhalten. Für Kinder, die keine Kita besuchen, ist die Teilnahme an dem Programm schon jetzt ebenfalls verpflichtend. Trotz der Einführung der ABC-Klassen soll Delfin IV beibehalten werden, teilte Schulministerin Feller mit. „Jede Förderung, die wir haben, ist ein Gewinn.“ Gleichzeitig deutete Feller an, dass die verpflichtende Teilnahme an Delfin IV nicht so zu gelingen scheint oder so gelebt werde, wie es notwendig sei. „Sonst hätten wir nicht die gravierenden Defizite in den Schuleingangsuntersuchungen, die wir nun mal haben.“ Auf die Frage, warum die ABC-Klassen eingeführt würden, während gleichzeitig frühkindliche Bildung in den Kitas mit dem neuen Kinderbildungsgesetz zeitlich auf fünf Stunden täglich begrenzt würde, antwortete Ministerpräsident Henrik Wüst, dass zusätzliche Sprachförderung das Kita-System in eine „garantierte Überforderung“ bringe. „So bringen wir die Kinder mit den ABC-Klassen jetzt in ein System, in dem sie ohnehin ein Jahr später lernen und nutzen die Kompetenz der Lehrkräfte im Primarbereich.“