Bielefeld (joh). Zu der von der Polizei erwarteten und befürchteten Randale kam es am 10. September 2011 vor, während und nach dem Heimspiel der Arminia gegen Rot-Weiß Erfurt. Die als Problemfans bekannten Gäste setzten zum Sturm auf ein Kassenhäuschen an und brannten bengalische Feuer ab, die sie ins Stadion geschmuggelt hatten.
Insbesondere die Insassen eines Erfurter Busses, sogenannte Althools, taten sich dabei hervor. Für einen von ihnen, den 38-jährigen Udo M. (Name geändert) aus dem thüringischen Arnstadt, gab es jetzt das Nachspiel vor dem hiesigen Amtsgericht. Die Anklage lautete auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung. Der erwähnte Bus hatte nach dem Spiel im Brennpunkt der Auseinandersetzungen gestanden. Weil sie angeblich von Bielefelder Fans provoziert worden waren, stürmten die Erfurter zum Angriff aus dem Fahrzeug und bewarfen Arminen-Anhänger und Polizisten mit Flaschen.
Die Polizeiführung gab die Order aus, die Erfurter in den Bus zurückzudrängen. Dem widersetzte sich Udo M. aus Leibeskräften. Mit dem Polizisten Kim G. (39) lieferte er sich ein heftiges Gerangel, wobei er den Beamten pausenlos mit unflätigen Beschimpfungen bedachte. Drei Mann gelang es schließlich, den wild um sich tretenden und schlagenden M. zu bändigen. Nachdem seine Personalien festgestellt worden waren, durfte der Angeklagte wieder den Bus besteigen. Aus der geöffneten Tür schleuderte er einen Kühlakku auf den Polizisten Christian F. (35), der diesen im Gesicht traf und ihm erhebliche Schmerzen bereitete.
Durch Zeugenaussagen überführt
Vor Gericht behauptete Udo M., er habe sich lediglich gegen die ungerechtfertigten Attacken der Ordnungshüter gewehrt. Den Akku habe er einfach nur "weggeworfen", der Treffer sei ein unglücklicher Zufall gewesen. Die Zeugenaussagen der beiden Beamten ergaben ein anderes Bild. "Ich mach dich fertig, ich fress dich auf", habe M. getönt, berichtete Kim G. "Er hat sich gefreut, dass er mich getroffen hat", ergänzte sein Kollege. Die Amtsrichterin hielt den Angeklagten aufgrund dieser Zeugenaussagen für überführt.Dem Antrag des Staatsanwalts entsprechend verurteilte sie ihn zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Udo M. erhielt die Auflage, 800 Euro zu zahlen. Der Angeklagte gab zu verstehen, dass er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will.