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Kein Job nach Studium

Eltern müssen Kindern keine Zweitausbildung bezahlen

Rückforderung von Bafög - © Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Die Ausbildung ihres Kindes müssen die Eltern zahlen. Das hat jedoch Grenzen: Möchten Kinder nach der ersten Ausbildung einen ganz anderen Weg einschlagen, müssen sie dafür in der Regel selbst aufkommen.

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