Luxemburg - Im Internet gekaufte Matratzen dürfen nach einem Urteil des <a href="https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2019-03/cp190042de.pdf">Europäischen Gerichtshofs</a> (EuGH) zurückgegeben werden, obwohl ihre Schutzfolie schon entfernt worden ist. Ähnlich wie bei Kleidungsstücken könne der Verkäufer die Matratze reinigen oder desinfizieren und wieder verkaufen...