Hannover - Ein Fluggast muss beweisen, dass ihm die Airline das Boarding verweigert hat - und nicht er selbst zu spät am Gate gewesen ist. Andernfalls kann er keine Entschädigung wegen Nichtbeförderung geltend machen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Hannover (Az.: 410 C 13190/17)...