Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude auf den Urlaub ist groß - und dann wird der Flug gestrichen. Den Ticketpreis zurückzubekommen, kann trickreich sein, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht.
Erstattung für Pauschalreisende nur vom Reiseveranstalter
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