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Urteil

Unfall auf Motorradreise begründet keinen Reisemangel

Unfall auf geführter Motorradreise: Ein Sturz allein begründet keinen Reisemangel. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Schadenersatzklage einer Krankenversicherung ab. - © Judith Michaelis/dpa-tmn/dpa

Ein geführter Motorrad-Trip in Kroatien endet tragisch - ein Mann verunglückt schwer. Seine Krankenversicherung geht gegen den Veranstalter der Reise vor und fordert Schadenersatz. Mit Erfolg?

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