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Käufer verantwortet ungenehmigten Umbau des Voreigentümers

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Eigentumswohnung - © Foto: Lukas Schulze
Hat der Voreigentümer bauliche Änderungen nicht genehmigen lassen, muss der aktuelle Eigentümer den Rückbau dulden. (© Foto: Lukas Schulze)

Immobilienkäufer übernehmen alle Verpflichtungen des Voreigentümers. Hat dieser das Gemeinschaftseigentum verändert, ist der neue Eigentümer dafür verantwortlich. Das zeigt ein Urteil aus Berlin.

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