Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Bei Mängeln unbedingt Mietminderung vorbehalten

veröffentlicht

  • 0
Schimmel ist ein Mietmangel - © Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Wer einen Mangel anzeigt, sollte sich eine Mietminderung vorbehalten - und diese auch umsetzen. (© Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Schimmel an den Wänden oder Lärm in der Nacht - hat eine Mietwohnung eindeutige Mängel, kann die Miete gemindert werden. Wichtig ist allerdings, dass ein Mieter das rechtzeitig geltend macht.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.