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EuGH-Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung

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Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung - © Foto: Hendrik Schmidt/zb/dpa/Archiv
Können Arbeitnehmer ihre Stelle aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben, haben sie laut EuGH Anspruch auf eine Alternative im selben Unternehmen. (© Foto: Hendrik Schmidt/zb/dpa/Archiv)

Unternehmen müssen Angestellten, die ihre bisherige Stelle aufgrund einer Behinderung nicht mehr ausüben können, eine Alternative im selben Betrieb anbieten. Das hat der EuGH entschieden. Arbeitgeber dürfen dabei aber nicht zu stark belastet werden.

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