Arbeitgeber darf Betriebsrat nicht abmahnen

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Der Arbeitgeber darf die Arbeit des Betriebsrats nicht behindern oder gar verhindern. Das verdeutlicht ein Urteil aus Hessen. (© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa-tmn)

Hat der Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch gegenüber seinem eigenen Betriebsrat? Die urteilenden Richter schlagen sich in der Frage auf die Seite der Arbeitnehmer.

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