Ein Arbeitgeber darf keine arbeitsrechtlichen Schritte gegenüber dem Betriebsrat androhen. Das besagt ein Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts <a class="externalLink" href="https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002308">(Az: 16 TaBV 52/21)</a>, worauf die DGB Rechtsschutz GmbH verweist. Der Betriebsrat des besagten Falles hatte interne Unterlagen verändert und diese einer...