Darf mein Arbeitgeber meinen Browserverlauf überwachen?

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Auf welchen Webseiten sind die Angestellten unterwegs? Der Browserverlauf auf dem Dienstrechner geht den Arbeitgeber nur etwas an, wenn die private Nutzung des Internets verboten ist. - © Christin Klose/dpa-tmn
Auf welchen Webseiten sind die Angestellten unterwegs? Der Browserverlauf auf dem Dienstrechner geht den Arbeitgeber nur etwas an, wenn die private Nutzung des Internets verboten ist. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Zeigt der Browserverlauf auf Ihrem Arbeitsrechner nur berufliche Webseiten-Besuche? Viele Beschäftigte surfen während der Arbeitszeit auch mal privat. Geht das den Arbeitgeber etwas an?

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