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Gerichtsentscheidung

Was für Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung gilt

Ein Arbeitgeber darf keine Abteilung schließen und nur unter den dort arbeitenden Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen. - © Christin Klose/dpa-tmn

Ein Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen. Die Regeln dafür sind eindeutig, auch bei der Sozialauswahl.

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