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Neuer Eigentümer darf bewohnte Immobilie besichtigen

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Ein Mann und eine Frau besichtigen eine Wohnung - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Wer eine Immobilie kauft, hat das Recht, diese auch zu besichtigen - das müssen auch die aktuellen Mieter akzeptieren. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Mieter blicken einem Eigentümerwechsel oft skeptisch entgegen. Wer den Zugang zu seiner Mietwohnung verweigert, riskiert am Ende die Kündigung. Zwei Münchnern ist genau das passiert.

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