Arbeitnehmer, die zusätzlich zum Arbeitslohn ein Dienstrad erhalten, brauchen die private Nutzung nicht zu versteuern. «Die Steuerbefreiung gilt bis Ende 2030», sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dabei kommt es nicht einmal auf den Umfang der privaten oder beruflichen Nutzung an...