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Urteil

Käufer hat bei beglichener Fake-Rechnung das Nachsehen

Noch eine Rechnung, und plötzlich mit einer anderen Kontonummer? Da ist Skepsis angebracht - und ein Anruf beim Verkäufer. - © Christin Klose/dpa-tmn

Gibt es Kontonummer-Ungereimtheiten bei Rechnungen, greift man besser zum Hörer, um die korrekte Bankverbindung zu erfragen - auch und gerade im Job. Sonst kann es teuer werden, zeigt ein Urteil.

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