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Kosten für Privatschulbesuch sind nur begrenzt absetzbar

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Privatschulausgaben können Eltern grundsätzlich steuerlich geltend machen. In der Regel ist aber bei maximal 5000 Euro Schluss. - © Mascha Brichta/dpa-tmn
Privatschulausgaben können Eltern grundsätzlich steuerlich geltend machen. In der Regel ist aber bei maximal 5000 Euro Schluss. (© Mascha Brichta/dpa-tmn)

Der Privatschulbesuch eines Kindes mag vielleicht förderlich, aber nicht in jedem Fall medizinisch nötig sein. Das begrenzt die Möglichkeiten der Steuerersparnis.

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