Bis die aktuelle Nebenkostenabrechnung eingeht, ist die Abgabe für die Steuererklärung in der Regel längst verstrichen. Trotzdem müssen Steuerzahler nicht auf eine mögliche Steuerersparnis verzichten.
Wenn die Abrechnung fehlt
Nebenkosten: Finanzämter akzeptieren Vorjahresdaten
