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Wenn die Abrechnung fehlt
Nebenkosten: Finanzämter akzeptieren Vorjahresdaten

Die Steuererklärung für 2023 kann auch ohne aktuelle Nebenkostenabrechnung eingereicht werden: Finanzämter akzeptieren in der Regel, dass die Kosten aus der Vorjahresabrechnung angesetzt werden. - © Christin Klose/dpa-tmn
Die Steuererklärung für 2023 kann auch ohne aktuelle Nebenkostenabrechnung eingereicht werden: Finanzämter akzeptieren in der Regel, dass die Kosten aus der Vorjahresabrechnung angesetzt werden. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Bis die aktuelle Nebenkostenabrechnung eingeht, ist die Abgabe für die Steuererklärung in der Regel längst verstrichen. Trotzdem müssen Steuerzahler nicht auf eine mögliche Steuerersparnis verzichten.

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