Patientenverfügung bleibt trotz Neuregelung wichtig

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Seit Jahresbeginn gilt das neue Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen. Experten raten dennoch weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. - © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn
Seit Jahresbeginn gilt das neue Not- oder Ehegattenvertretungsrecht für medizinische Fragen. Experten raten dennoch weiter zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. (© Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Seit Anfang dieses Jahres gilt das neue Not- oder Ehegattenvertretungsrecht. Doch die Neuregelung birgt Risiken. Wozu Patientenschützer raten:

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