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Urteil für Krebspatienten

Sperma einfrieren: Kasse muss bei privatem Anbieter zahlen

Eine Option für Krebspatienten: Durch Kryokonservierung werden Ei- und Samenzellen vor einer Therapie eingefroren, um später eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen. - © Uli Deck/dpa

Krebs in jungen Jahren: Betroffene können dann Ei- oder Samenzellen für später einfrieren lassen. Unter Umständen muss die Krankenkasse die Kosten auch bei einem privaten Anbieter übernehmen.

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