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Mieter dürfen Katzennetz an Balkon anbringen

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Netze bewahren Katzen vor dem Sprung vom Balkon - © Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Vermieter dürfen Sicherungsmaßnahmen für Tiere nicht ohne weiteres verbieten. (© Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn)

In Städten leben Katzen oft in Wohnungen. Gibt es einen Balkon, können die Tiere auch mal raus. Um zu verhindern, dass die Katzen einfach auf die Straße springen, sind Katzennetze zulässig.

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