Bielefeld. Wegen der hohen Gaspreise steigen immer mehr Verbraucher auf elektrische Heizgeräte um. Diese stehen deshalb besonders im Fokus des NRW-Arbeitsschutzes: Seit Oktober 2022 bis März dieses Jahres werden rund 200 verschiedene Modelle aus dem stationären und dem Online-Handel überprüft. Nach aktuellem Zwischenstand fielen 28 der bisher 78 geprüften Heizgeräte mit Mängeln auf, davon vier Heizgeräte mit gravierenden sicherheitstechnischen Mängeln. "Gefährliche Produkte werden konsequent vom Markt genommen", betont das Ministerium jetzt in einer Mitteilung.
"Die meisten technischen Produkte, die auf dem europäischen und deutschen Markt angeboten werden, sind sicherheitstechnisch einwandfrei. Doch es gibt auch immer wieder solche, auf die das eben nicht zutrifft. Diese Produkte können die Sicherheit und Gesundheit von Personen gefährden", sagt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Stromschläge, Verbrennungen oder Brände können die Folge sein."
Die festgestellten Mängel sind vielseitig. Teils seien die Bedienungsanleitungen nicht auf Deutsch, in manchen Fällen sogar gar nicht vorhanden. Manchmal fehlen auch Warnhinweise, Kontaktdaten des Herstellers oder des Importeurs. Das Ministerium berichtet zudem von fehlerhaften Steckern. "Bei einem Heizlüfter wurde das Gitter während der Prüfung so heiß, dass der Kunststoff teilweise geschmolzen ist und dadurch spannungsführende Teile berührbar waren", heißt es in einer Mitteilung. Außerdem sei bei einer Wandpanelheizung eine unzulässig hohe Temperatur der Gehäuseoberfläche gemessen worden: Sie lag bei über 180 Grad und somit 40 Grad über dem zulässigen Grenzwert.
Tipps für den Kauf
Dabei gelten eigentlich klare Vorgaben für Händler, Importeure und Hersteller, um Produkte in der EU verkaufen zu dürfen. "Produkte dürfen insbesondere nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Sicherheit und Gesundheit nicht gefährden", heißt es. Doch wie lässt sich beim Kauf ein sicheres Produkt von einem möglicherweise gefährlichen unterscheiden?
Wichtig sei laut Ministerium, dass klar sei, von wem man kaufe. Dies gilt besonders bei Käufen im Internet. Man müsse schließlich wissen, an wen man sich bei Produktmängeln wenden könne. "Auch Angaben des Herstellers und gegebenenfalls des Importeurs auf dem Produkt sind unverzichtbar", betont das Ministerium.
Zudem muss das Modell eindeutig gekennzeichnet sein, um ein Produkt zweifelsfrei zu identifizieren. Für Verbraucher hilfreich ist etwa die CE-Kennzeichnung. Damit bescheinigt der Hersteller die Einhaltung der europäischen Sicherheitsvorschriften. Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise sollten zudem in Deutsch zur Verfügung stehen - und auch gelesen werden.
Das Ministerium rät zudem: "Weist das gelieferte Produkt Sicherheitsmängel auf, sollte man den Verkäufer darüber in Kenntnis setzen und auch die zuständige Marktüberwachungsbehörde (in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen) benachrichtigen."