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Landgericht Köln

Mord aus Heimtücke? 22-Jähriger soll Großvater getötet haben

In einem blütenweißen Hemd ist ein wegen Mordes an seinem Großvater angeklagter Mann am Dienstag vor dem Landgericht Köln erschienen. Den zahlreichen Fotografen und Kamerateams trat der 22-Jährige gelassen entgegen. Stattdessen schaute er angestrengt in die Reihen der Zuschauer, unter denen er einen potenziellen Zeugen entdeckte. Das Gericht verwies den Zuschauer nach kurzer Beratung des Saales. Der Grund: Zeugen dürfen bis zu einer möglichen Aussage nicht an einem Prozess teilnehmen.

Der junge Mann aus Gummersbach (Oberbergischer Kreis sitzt seit Oktober 2022 in Untersuchungshaft. Bei einem Schuldspruch in dem am Dienstag begonnenen Prozess droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Am 13. Juli 2022 soll er seinen 83 Jahre alten Großvater heimtückisch ermordet haben. Zudem wirft ihm die Staatsanwaltschaft schwere Brandstiftung mit Todesfolge vor.

Laut Anklage verabreichte der Mann seinem Opa am Morgen des Tattags unbemerkt zehn Tabletten eines Schlafmedikaments, um seine «Aufnahme- und Handlungsfähigkeit so weit herabzusetzen, dass er den Angeschuldigten bei der Tatbegehung nicht störte oder nicht bemerkte», wie es die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung formulierte. Als der Großvater den Angeklagten gegen Mittag unter dem Eindruck des heimlich verabreichten Medikaments nicht mehr wahrgenommen habe, habe der damals 21-Jährige an einem Sessel im Wohnzimmer der Gummersbacher Wohnung des Seniors Feuer gelegt. Anschließend habe er die Wohnung verlassen.

Wenige Minuten später soll der Angeklagte - ein deutscher Staatsbürger - dann aber dennoch selbst die Feuerwehr alarmiert haben. Zudem soll er kurz vor dem Eintreffen der Rettungskräfte noch einen erfolglosen Versuch unternommen haben, den aufgrund von Rauchgasen im Hausflur kollabierten Großvater ins Freie zu ziehen. Zwar konnten Feuerwehrleute den 83-Jährigen noch lebend in ein Krankenhaus bringen. Doch dort starb der alte Mann einen Tag später an den Folgen der Rauchgasvergiftung.

Durch den Brand sei das Wohnzimmer des Großvaters weitgehend zerstört worden, sagte die Staatsanwältin. Der Rest des zweigeschossigen Hauses sei «durch Rauchgase und Verrußungen bis auf Weiteres unbewohnbar».

Ein Motiv für eine Tatbegehung nennt die Anklage nicht. Ein Gerichtssprecher erklärte am Rande der Verhandlung, es sei nun Aufgabe der Schwurgerichtskammer zu klären, «warum der Angeklagte die Tat begangen hat - das ist die Frage nach dem Motiv - und ob er die Tat begangen hat». Der 22-Jährige kündigte nach Anklageverlesung über seine Verteidigerin an, sich schweigend zu verteidigen.

Der Prozess ist mit weiteren 15 Verhandlungstagen bis Ende Oktober terminiert.

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