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Demente Stiefmutter ausgeplündert - Bewährungsstrafe

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Konto der dementen Stiefmutter geplündert - dafür bekommt ein Mann ein Jahr Haft auf Bewährung. (Symbolfoto) - © Marius Becker/dpa
Konto der dementen Stiefmutter geplündert - dafür bekommt ein Mann ein Jahr Haft auf Bewährung. (Symbolfoto) (© Marius Becker/dpa)

Weil er mit der Vorsorgevollmacht das Konto seiner 96-jährigen Stiefmutter geplündert hat, ist ein 59-Jähriger in Düsseldorf per Strafbefehl zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen seine Ehefrau (57) wurden neun Monaten Haft auf Bewährung verhängt. Beide waren unentschuldigt dem Strafprozess am Amtsgericht ferngeblieben. Daraufhin verhängte die Richterin die von der Staatsanwältin beantragten Strafbefehle.

Laut Anklage hatten der 59-jährige Stiefsohn und seine Frau vor sieben Jahren innerhalb von vier Monaten 46.000 Euro vom Konto der demenzkranken alten Dame abgehoben. Bei Durchsicht ihres Nachlasses hatte der Testamentsvollstrecker nach ihrem Tod Ungereimtheiten entdeckt und den Stiefsohn angezeigt.

Die 96-Jährige hatte noch zu Lebzeiten nicht ihren Stiefsohn, sondern einen gemeinnützigen Verein zum Haupterben bestimmt. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Eheleute, die inzwischen in Hessen wohnen, können innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.

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