Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungen: Fast 2 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben Ende 2024 eine soziale Mindestsicherung erhalten. Davon bezogen mit mehr als 1,55 Millionen die weitaus meisten Empfänger Bürgergeld, wie das Statistische Landesamt (IT.NRW) mitteilte.
Insgesamt bezieht im bevölkerungsreichsten Bundesland etwa jeder Neunte (11,1 Prozent) eine Leistung der sozialen Mindestsicherung. Gegenüber 2023 blieb die Mindestsicherungsquote damit konstant bei 11,1 Prozent.
Immer mehr Bezieher von Altersgrundsicherung
Bei der sogenannten Grundsicherung im Alter oder bei der Erwerbsminderung stieg die Zahl der Bezieher weiter an und lag Ende 2024 bei rund 321.000 Empfängerinnen und Empfängern. Die Zahl der Bezieher von Asylleistungen sank dagegen um etwa 15.100 auf 88.555. Den weitaus größten Teil bei der sozialen Mindestsicherung machen die Empfänger von Bürgergeld aus. Hier gab es einen leichten Rückgang um etwa 6.000 auf gut 1,55 Millionen.
Ruhrgebiet besonders betroffen
Die höchsten Mindestsicherungsquoten sind den Statistikern zufolge im Ruhrgebiet festzustellen. So ist der Statistik zufolge in Gelsenkirchen jeder fünfte Mensch (21,7 Prozent) auf diese Sozialleistungen angewiesen. Danach folgen Essen, Dortmund und Gladbeck mit jeweils einer Quote von über 17 Prozent. Die niedrigsten Mindestsicherungsquoten sind im Kreis Borken in den Gemeinden Raesfeld (3,7 Prozent) und Südlohn (3,9 Prozent) zu finden.
Zu den Mindestsicherungsleistungen zählen die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Union und SPD wollen Bürgergeld reformieren
Die schwarz-rote Koalition im Bund plant eine große Reform des Bürgergeldes, das künftig nur Grundsicherung heißen soll. Die bundesweit rund 5,5 Millionen Bezieher müssen sich auf verschärfte Mitwirkungspflichten und bei Missachtung auf schärfere Sanktionen einstellen. Wer Termine im Jobcenter wiederholt versäumt, dem sollen alle Leistungen gestrichen werden können.