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Kinderbildungsgesetz

Kernzeiten und mehr Geld – Gesetz zur Kita-Reform liegt vor

Nordrhein-Westfalens Kinder- und Familienministerin Josefine Paul (Grüne) hat den seit langem angekündigten Gesetzentwurf zur Reform der Kindertageseinrichtungen vorgelegt. Grundlage ist ein Eckpunkte-Papier, auf das sich die Landesregierung, Kommunalverbände, Träger und Kirchen zuvor geeinigt hatten. «Unser gemeinsames Ziel ist es, die Chancengerechtigkeit für die Kinder in unserem Land zu verbessern: durch zusätzliche Finanzmittel, weniger Bürokratie und noch mehr gut ausgebildetem Personal», erklärte Paul.

Flexiblere Betreuungszeiten

Ein zentraler Punkt des geänderten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist die Einführung von Kern- und Randzeiten in den Kitas, in denen jeweils unterschiedlichere Anforderungen an das Personal gelten. Die Kindergärten können künftig in Eigenverantwortung den Betreuungsschlüssel und die Qualifikation des eingesetzten Personals etwa in Bring- und Abholzeiten festlegen. Die Kernzeit liegt laut zuvor vereinbarten Eckpunkten bei mindestens fünf Stunden am Tag. Eltern können Betreuungszeiten für ihren Nachwuchs künftig in Fünf-Stunden-Schritten buchen, also flexibler als bisher.

Mehr Geld ins Kita-System

Das Gesetz sieht umfangreiche Finanzmittel für die Kitas vor. So erhöht das Land die Grundfinanzierung ab 1. August 2027 um jährlich zusätzlich 200 Millionen Euro. Für das am 1. August 2026 beginnende Kita-Jahr werden zusätzlich 200 Millionen Euro pauschal als freiwillige Leistung bereitgestellt. Darüber hinaus stellt das Land 1,5 Milliarden Euro für Investitionen und mindestens 50 Millionen Euro für eine Personaloffensive zur Verfügung.

Chancen-Kitas in schwierigen Lagen

Die bisherigen Sprach-Kitas mit einem hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf werden mit PlusKitas, die in ihrem Umfeld viele Familien mit erschwerten Startbedingungen haben, zusammengeführt. Künftig soll es sogenannte Chancen-Kitas in NRW geben, die als PlusKitas gefördert werden und zugleich als Familienzentrum zertifiziert sind.

Auch das Programm der Kita-Alltagshelfer wird in das Kinderbildungsgesetz integriert. Damit sollen die Einrichtungen mehr finanzielle Flexibilität erhalten. Die Bürokratie soll deutlich reduziert werden.

Ausbildungsoffensive im Kita-Bereich

Die Förderung der Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger wird in das Gesetz integriert und der Zuschuss erhöht. Bislang hat das Land die Ausbildung im Rahmen einer Förderrichtlinie anteilig unterstützt. Auch der Landesanteil für die Erzieher-Ausbildung soll erhöht werden.

Der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett abgesegnet und geht nun in die Verbändeanhörung. Nach früheren Angaben kann die Reform frühestens am 1. August 2027 wirksam werden.

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