Düsseldorf/Bielefeld. Die Eckpunkte für die große Kita–Reform in NRW sind beschlossen – rund vier Wochen nach Bekanntwerden vertraulicher Pläne durch diese Redaktion und zwei Wochen nach der Vorstellung offizieller Pläne durch das Land. In diesem Zeitraum sind zahlreiche protestierende und kritische Pressemitteilung der Träger gegen die Pläne bekannt geworden. Vor allem die Gefährdung der Qualität in den Einrichtungen war immer wieder thematisiert worden. Flexiblerer Personaleinsatz in NRW-Kitas Künftig soll es möglich sein, Personal, Betreuungszeiten und Gruppen anders zu organisieren. Dazu zählt die eigenverantwortliche Festlegung von Betreuungsschlüssel und Personal in definierten Zeiträumen. Träger aus NRW und auch aus OWL fürchten allerdings, dass damit hauptsächlich Qualitätsstandards abgebaut werden. Denn letztlich soll es auf ein Kern- und Randzeiten-Modell hinauslaufen, in dem die Randzeiten von Ergänzungskräften und die Kernzeiten von Fachkräften besetzt sind. „In der Praxis sind Randzeiten kein bloßer Puffer; sie sind zentrale Phasen des Kita-Alltags“, kritisiert Uli Göddes, Geschäftsführer der Bielefelder Falken. In diesen Zeiten pflegten Mitarbeitende intensiven Kontakt zu Eltern und bauten den Kindern pädagogisch durchdachte Brücken in Übergangssituationen. Wenn die Randzeiten künftig durch Ergänzungs- oder Nichtfachkräfte abgedeckt würden, „wird dies nicht zu Entlastungen führen, sondern zu einer Unterwanderung des Fachkräftegebotes auf Kosten der Kinder.“ Auch das Kita-Bündnis NRW lehnt die Einführung des Modells entschieden ab. „Bildung lässt sich nicht in Zeitfenster mit unterschiedlichen Betreuungsqualitäten zerlegen“, sagt Sprecherin Vera Hopp. Eingeschränkte Betreuungszeiten gefährdeten nicht nur den Bildungsanspruch – mit negativen Folgen etwa für die so wichtige Sprachentwicklung und -förderung in der Kita. „Sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Nachsehen hätten vor allem Mütter, die nachweislich immer noch die Hauptlast der Sorgearbeit innerhalb der Familien tragen.“ Der Deutsche Kitaverband bemängelt zudem, dass Kita-Träger aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung im Kibiz zur Kostenentlastung weniger Fachkräfte einsetzen müssten. „Die Regierung verkauft es als freiwillige Flexibilisierung.“ Steuerung der Stundenbuchungen durch Eltern Künftig sollen die wöchentlichen Betreuungsstunden ausdifferenziert werden. Das heißt, Eltern können und sollen auch ab 25 Stunden in Fünfer-Schritten buchen. Im ersten Entwurf des Landes waren Zusatzbeiträge ins Spiel gekommen. Mit ihnen sollte verhindert werden, dass Eltern über die wirklich benötigten Kontingente hinaus buchen. Auch im neuen Papier wird weiterhin von „bedarfsgerechter Steuerung“ der Buchungen gesprochen – wie diese genau aussehen soll, bleibt offen. Dies werde in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und den Trägern „eruiert“. Hier kritisiert der Deutsche Kitaverband: „Es geht für die Träger ums Überleben. Auch die bedarfsgerechte Angebotssteuerung soll Kosten einsparen. Kitas müssen aber weiterhin in der Lage sein, stabile, sinnvolle Betriebsmodelle für frühkindliche Bildung anzubieten.“ Auch von den Falken kommt diese Kritik: „Die 45-Stunden-Buchungen sind aktuell finanziell und organisatorisch entscheidend, um einen zuverlässigen Tagesbetrieb der Einrichtung über die gesamte Öffnungszeit hinweg zu gewährleisten.“ Sie gäben Trägern die notwendige Planbarkeit, ermöglichten Vollzeitstellen und gewährleisteten qualifiziertes Personal über alle Phasen des Kita-Tages hinweg. „Kleinteiligere Buchungszeiten gefährden das System. Eine verlässliche Finanzierung der Personalressourcen muss unabhängig von der variablen Inanspruchnahme der Betreuung gesichert werden.“ Flexiblere Gruppengrößen in Kitas In den Eckpunkten zur Kita-Reform ist ausdrücklich von einer Flexibilisierung der Gruppengrößen die Rede. Was genau das heißen soll, bleibt aber offen. „Bei der Gruppenstruktur darf der Fokus nicht auf der Ermöglichung von größeren Gruppen oder auf Überbelegung liegen“, so Uli Göddes von den Bielefelder Falken. „Vielmehr muss die Berücksichtigung kleiner Gruppensettings erfolgen. Diese sind für alle Kinder, insbesondere aber auch für sehr junge Kinder, Kinder mit Beeinträchtigungen, reizoffene Kinder oder Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf geeigneter und ermöglichen individuelle Förderung, sichere Bindung und bessere Teilhabe aller Kinder am pädagogischen Alltag.“ Nach außen demonstrierte Einigkeit der Akteure ist brüchig Die schnelle Abstimmung der verschiedenen Beteiligten bei den finalen Eckpunkten der geplanten Reform war für viele überraschend schnell vonstattengegangen. Zumal die nach Außen demonstrierte Einigkeit von Land, Freier Wohlfahrt und Kommunen in der Realität so lange nicht bestand. So zeigte sich ein Hauptakteur, die Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt NRW (LAG FW), in einem internen Schreiben vom 2. Oktober an die Träger, das dieser Redaktion vorliegt, sehr überrascht vom Vorgehen des Familienministeriums NRW. So heißt es hier: „Am 30.09.2025 hat das Landeskabinett seine Entscheidung getroffen, dass es einem deutlich überarbeiteten Entwurf eines Eckpunktepapiers zugestimmt hat, und uns diese Entscheidung offiziell übermittelt. Für alle Beteiligten überraschend hat das Land am selben Tag Auszüge aus den Eckpunkten auf seiner Homepage und in der Presse veröffentlicht.“ Zudem sei im Vorfeld der Eindruck entstanden, dass die Eckpunkte des Papiers bereits zwischen den Partnern und dem Land final abgestimmt seien. „Dies ist nicht der Fall. Die an den Gesprächen beteiligten Vertreter*innen haben immer wieder deutlich darauf hingewiesen, dass der Entwurf (...) weiter beraten werden muss. (...) Wir möchten noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass es derzeit keine abschließende Zustimmung der LAG FW gibt.“ Auch in einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme der Freien Wohlfahrt zu den beschlossenen Eckpunkten ist der Dissens deutlich herauszulesen. So steht hier, die LAG „nimmt die Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) kritisch zustimmend zur Kenntnis.“ Und Hartmut Krabs-Höhler, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, macht deutlich: „Die nun beschlossenen Eckpunkte für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes können nur ein erster Schritt hin zu einer echten Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode sein.“ Perspektivisch brauche es weitere Schritte. „Dazu gehört eine grundsätzliche Überarbeitung des Finanzgefüges für die Kitafinanzierung.“ Städtetag knüpft Unterzeichnung des Eckpunktepapiers an mehr Geld Auch mit dem Städtetag NRW hatte es im Vorfeld Diskrepanzen über den Zeitpunkt von wichtigen Finanzierungsänderungen gegeben. So heißt es in einem Schreiben, das dieser Redaktion vorliegt: „Die im Eckpunktepapier vorgesehenen finanziellen Verbesserungen sind allerdings nicht ansatzweise ausreichend, um die Kommunalen Haushalte im Bereich der Kindertagesbetreuung signifikant zu entlasten.“ Deshalb setze der Vorstand für eine Zustimmung und Unterzeichnung des Eckpunktepapiers der Landesregierung zur Reform des KiBiz voraus, dass die Kindpauschalen (...) unverzüglich spätestens zum ersten August 2026 um 200 Millionen Euro erhöht werden.“ Das Land scheint dieser Forderung nachgekommen zu sein, denn in der offiziellen Mitteilung des Städtetages von Mittwoch heißt es nun: Die Städte, Kreise und Gemeinden erkennen vor allem positiv an, dass die Soforthilfe des Landes für die Kitaträger in Höhe von 200 Millionen Euro schon ein Jahr früher ab August 2026 fließen soll. .responsive23-wTuA1IKBc3zpIgQ8-bar-grouped-horizontal-u3-betreuungsquoten-in-owl-kitas { width: 100%; padding-top: 100%; } @media (max-width: 600px) { .responsive23-wTuA1IKBc3zpIgQ8-bar-grouped-horizontal-u3-betreuungsquoten-in-owl-kitas { padding-top: 100%; } } @media (max-width: 360px) { .responsive23-wTuA1IKBc3zpIgQ8-bar-grouped-horizontal-u3-betreuungsquoten-in-owl-kitas { padding-top: 142.86%; } }